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Hilfe kostet Geld - Ertrinken das Leben!

Mit Deiner Spende können wir für Sicherheit im, am und auf dem Wasser sorgen – und Menschenleben retten!

Wir finden, dass ein Menschenleben nicht mit Geld aufzuwiegen ist, trotzdem brauchen wir es, um Schutzausstattung, Anschaffung und Unterhaltung von Rettungsmitteln sowie Aus- und Weiterbildung unserer Retter zu finanzieren. Ob in regelmäßigen Intervallen oder einmalig, Deine Spende zählt und macht Dich zu unserem Helden.

Mit einer regelmäßigen Spende von 10€ im Monat kannst Du beispielsweise die laufenden Kosten und damit die Patenschaft für unseren lebensrettenden Defibrillator übernehmen!

Jede Spende hilft!

Gerät ein Mensch im oder am Wasser in Not, zählt manchmal jede Sekunde. Unsere ehrenamtlichen Mitglieder haben jedes Jahr alle Hände voll zu tun und opfern viele Stunden ihrer Freizeit freiwillig und unentgeltlich für den Kampf der DLRG gegen den Ertrinkungstod.

Unsere Ziele, Aufgaben und Einsätze erfordern neben großem ehrenamtlichen Engagement und Zeitaufwand meist auch das notwendige Geld für deren Umsetzung. Ein Teil dieser Gelder ergeben sich durch die Mitgliedsbeiträge, welche auch von unseren ehrenamtlichen Helfern gezahlt werden. Darüber hinaus erhalten wir große Unterstützung durch die Gemeinde Ubstadt-Weiher. Dennoch sind wir zur Finanzierung der Lebensrettung von der Aufklärung im Kindergarten über die Schwimmausbildung im Grundschulalter, die daran anschließende mögliche Rettungsschwimmausbildung bis hin zur Ausbilder- und Spezialausbildung unserer Helfer auf Spenden angewiesen!

Unterstützen durch Deine Mitgliedschaft

Mit Deiner Mitgliedschaft hilfst Du direkt der Arbeit der DLRG Ubstadt-Weiher. Als Mitglied erwarten Dich auch Vorteile wie z.B. eine vergünstigte Erste-Hilfe-Ausbildung. Du wirst merken, dass die DLRG Ubstadt-Weiher weit mehr ist als nur ein Schwimmverein und vielleicht wirst du ja nicht nur passives Mitglied, sondern sogar aktives Mitglied! Dann erwartet Dich ehrenamtliches Engagement in einem tollen Team für eine sichere Gesellschaft im Wasser. Wir freuen uns auf Dich - ob als passiver Förderer oder aktiver Helfer!

Deine Spende erreicht uns am einfachsten über die folgenden beiden Möglichkeiten:

- per Paypal, Lastschrift, giropay/paydirekt oder Kreditkarte über die dafür eingerichtete Seite:

- per Überweisung auf unser Konto:

DLRG Ubstadt-Weiher e.V.
Sparkasse Kraichgau Bruchsal-Bretten-Sinsheim
IBAN: DE38 6635 0036 0010 5381 90
BIC: BRUSDE66XXX

Mit jeder Spende unterstützt Du uns und unserer ehrenamtliche Arbeit und hilfst uns dabei für Sicherheit im und am Wasser zu sorgen.

Dafür sagen wir schon einmal im Voraus DANKE!

Zu einem bestimmten Anlass spenden (lassen) - Spenden statt Geschenke

Du feierst Geburtstag, (Silber-/Gold-)Hochzeit, Taufe Deines Kindes oder ein Jubiläum? Aber Geschenke sind Dir nicht wichtig, weil Du schon alles hast, was Du brauchst? Du möchtest Dir viel lieber etwas Sinnvolles wünschen? Dann wünsche Dir Spenden statt Geschenke! Damit kannst du mit dem für Dich freudigen Ereignis auch uns eine Freude machen! Denn auch Lebensretter freuen sich über ein Geschenk! Lass Deine Liebsten wissen, dass sie in diesem Jahr auf ein herkömmliches Geschenk verzichten können und Dir stattdessen mit einer Spende an die DLRG Ubstadt-Weiher und damit für allgemeine Sicherheit im, am und auf dem Wasser eine Freude machen können. Entweder Du sammelst das Geld in einer Spendenbox auf deiner Feier oder Du bittest deine Gäste beispielsweise direkt in der Einladung um die Spende auf unser Konto:

DLRG Ubstadt-Weiher e.V.
Sparkasse Kraichgau Bruchsal-Bretten-Sinsheim
IBAN: DE38 6635 0036 0010 5381 90
BIC: BRUSDE66XXX
Betreff: Spende statt Geburtstagsgeschenk für [dein Name]

Melde Dich kurz bei uns, damit wir Dir nach ein paar Wochen die Summe mitteilen können, die deine Gäste gespendet haben.

Häufig gestellte Fragen zu Spenden

Spenden werden als Sonderausgaben innerhalb der jährlichen Steuererklärung abgesetzt. Welche Nachweise dafür nötig sind, hängt von der Höhe des gespendeten Betrages ab.

Seit dem Steuerjahr 2021 akzeptieren die Finanzämter für Spenden bis maximal 300 Euro einen "vereinfachten Nachweis" der Spende. Das kann z.B. eine Überweisungsbestätigung (auch in digitaler Form) oder ein Kontoauszug sein, den Du zusammen mit unserer "Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit des Vereins" beim Finanzamt einreichen kannst. Du benötigst in diesem Fall keine weitergehende Spendenbestätigung oder -quittung. Auf der Überweisungsbestätigung bzw. dem Kontoauszug muss Dein Name und Deine Kontonummer, der Betrag, der Buchungstag sowie Name und Kontonummer der Organisation, welche die Spende erhalten hat, ersichtlich sein.

Um größere Spendenbeträge von der Steuer abzusetzen, benötigst Du eine Spendenbestätigung, auch Spendenquittung oder Zuwendungsbestätigung genannt. Mit einer Spendenbestätigung erkennt das Finanzamt Deine Spende über 300 Euro als steuerlich absetzbar an. Eine Spendenbestätigung wird Dir von der jeweiligen Spendenorganisation ausgestellt und gilt als Beleg, dass Deine Spende für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Sie gibt außerdem Auskunft über Deine Spendensumme und muss einem festgelegten, vorgeschriebenen Muster entsprechen.

Seit 2017 musst Du Deine Spendenbestätigung nicht mehr zwingend mit Deiner Steuererklärung einreichen. Denn die Belegvorlagepflicht wurde in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt. Es reicht daher, wenn Du die Spendenbestätigung aufbewahrst und vorlegst, wenn das Finanzamt Dich dazu auffordert. Du bist verpflichtet deine Spendenbestätigung ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufzubewahren. In dieser Zeit kann Dich das Finanzamt zur Vorlage auffordern.

Dein gespendeter Betrag wird vom Einkommen, das Du versteuern musst, abgezogen. Du kannst natürlich selbst entscheiden, wie viel Du jährlich spenden möchtest, allerdings können maximal 20 Prozent Deines Einkommens bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Übersteigen Deine Spenden in einem Jahr den Höchstbetrag von 20 Prozent deiner Einkünfte, kannst Du den überschüssigen Betrag auf das Folgejahr übertragen. Der nicht berücksichtigte Betrag Deiner Zuwendungen wird dann im Folgejahr vorgetragen und im Rahmen des Höchstbetrages abgezogen. Man nennt das auch Spendenvortrag. Der Spendenvortrag gilt zeitlich unbegrenzt, das heißt Du kannst dies solange fortführen bis dein geleisteter Spendenbetrag verrechnet ist.

Der Bitte nach einer Zuwendungsbestätigung für die Unterstützung, die Du uns gewährt hast, kommen wir selbstverständlich sehr gerne nach. Schreibe dazu entweder Deinen Namen und Deine Adresse mit in den Überweisungsbetreff oder uns eine gesonderte Mail an unseren Schatzmeister, damit wir diese Dir zukommen lassen können. Da wir ehrenamtlich tätig sind, kann es sein, dass es auch mal drei oder vier Wochen dauert bis diese dann zu Dir kommt. Solltest du Deine Spendenbestätigung früher benötigen, teile uns dies bitte mit, dann fertigen wir die Bestätigung natürlich schnellstmöglich an.

Bei Spenden über die Plattformen betterplace.org oder gemeinsamhelfen.de (=nussbaum.engagementportal.de) an uns wird Dir die Spendenbescheinigung im Frühjahr des Folgejahres automatisch zugesendet.

Da sämtliche Funktions- und Entscheidungsträger der DLRG auf allen Ebenen ehrenamtlich tätig sind, fallen in der DLRG Ubstadt-Weiher keine Verwaltungskosten an. Es werden lediglich Reisekosten und nachgewiesene satzungsgemäße Auslagen erstattet. Deine Spende kommt also zu 100% an und es werden keine pauschalen Anteile für Verwaltungskosten oder Vorstandsvergütungen abgezogen.

Ja, jede Spende die Du leistest, ist wertvoll und unterstützt unsere Arbeit. Um einer gewünschten Zweckbindung in deinem Sinne nachkommen zu können, sind wir darauf angewiesen, dass du uns direkt informierst.

Deine Spende ist jedoch am wirkungsvollsten, wenn sie frei verwendbar und nicht an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Mit Deiner "freien" Spende gibst du uns die Möglichkeit das Geld für die humanitären Aufgaben der Prävention (Aufklärung und Ausbildung) und des Einsatzes (Wasserrettungsdienst) einzusetzen und damit unsere ehrenamtlich Helfende flexibel und passgenau zu unterstützen sowie ggf. in besonders dringenden Situationen schnell reagieren können.

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