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Wie verhalte ich mich bei der Freisetzung von Gefahrstoffen?

Veröffentlicht: 24.03.2022
Autor: Simon Beck

Zunächst gibt es ein großes Spektrum an Gefahrstoffen. Sie werden in radioaktive (früher: atomare), biologische und chemische Gefahrstoffe unterteilt. Auftreten können sie gas- oder dampfförmig, als Aerosole, flüssig oder fest. Aufgrund des Kriegs in der Ukraine und den Kampfhandlungen um Kernkraftwerke ist die Sorge vor radioaktiven Stoffen aktuell recht groß. Durch die Aussendung von energiereicher Strahlung können sie lebende Zellen schädigen und abtöten. Ein besonderes Gefahrenpotential besteht bei der Aufnahme von radioaktiven Stoffen in den Körper. Dies könnte vor allem durch Einatmen oder durch Nahrungsaufnahme geschehen. Zuvor müsste jedoch die Luft vermehrt mit radioaktiven Stoffen belastet oder Nahrungsmittel damit verunreinigt sein. Aufgrund regelmäßiger Messungen würde dies jedoch bemerkt und die Bevölkerung der betroffenen Gebiete darüber informiert. Sollte ein Notfall eintreten bei dem mit radioaktivem Jod in der Luft zu rechnen ist, würden Jodtabletten durch die Katastrophenschutzbehörden verteilt werden, die zum korrekten Zeitpunkt eingenommen werden müssten. Sowohl eine zu frühe wie auch eine zu späte Einnahme würden nicht die gewünschte Schutzwirkung erzielen. Von vorbeugender Einnahme von Jodtabletten ist daher unbedingt abzusehen.
Zu den biologischen Gefahrstoffen zählen unter anderem Bakterien und Viren. Durch die Corona-Pandemie sind die meisten Menschen über die Aufnahmewege von biologischen Gefahrstoffen informiert. Die korrekte Hygiene sowie das Tragen von Masken, die Mund und Nase bedecken, kann Verbreitung und Ansteckungsrisiko verringern.
Chemische Gefahrstoffe weisen ein großes Spektrum an unterschiedlichen Wirkungen auf. Besondere Vorsicht ist bei gasförmigen Stoffen geboten. Viele Gase und Dämpfe sind schwerer als Luft und sammeln sich dadurch in Senken oder Kellerräumen. Diese sind daher bei Chemikalienfreisetzung zu meiden. Bei größeren Ereignissen wird auch über Radiodurchsagen oder beispielsweise die Warn-App NINA auf die Gefahr hingewiesen. Es wird empfohlen sich dann in geschlossenen Gebäuden aufzuhalten, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzuschalten. Bei Aufenthalt im Auto sollten ebenfalls Fenster geschlossen und die Belüftung ausgeschaltet werden.

Hier noch weitere Hinweise zum Verhalten bei der Freisetzung von Gefahrstoffen:

Bei Aufenthalt im Haus:

  • Bleiben Sie im Gebäude.
  • Nehmen Sie gefährdete Passanten vorübergehend auf.
  • Informieren Sie – falls erforderlich – andere Hausbewohner.
  • Schließen Sie Fenster und Türen.
  • Schalten Sie Ventilatoren und Klimaanlagen aus, schließen Sie die Lüftungsschlitze der Fensterrahmen.
  • Suchen Sie einen geschützten Innenraum der Wohnung auf, der möglichst keine Außenfenster hat.
  • Im Falle einer Freisetzung radioaktiver Stoffe suchen Sie vorzugsweise einen Kellerraum auf.
  • Vermeiden Sie unnötigen Sauerstoffverbrauch durch Kerzen oder Ähnliches.
  • Schalten Sie zu Ihrer Information das Radio (UKW, Regionalsender) oder das Fernsehgerät ein.
  • Beachten Sie die Durchsagen der Behörden und Einsatzkräfte.
  • Telefonieren Sie nur in Notfällen.
  • Benutzen Sie beim Eindringen von Gefahrstoffen vorhandene Atemschutzgeräte, notfalls einen improvisierten Mundschutz (OP-Masken, Tücher ...).
  • Warten Sie auf Entwarnung, bevor Sie das Gebäude verlassen oder Fenster öffnen. Verfolgen Sie dazu Meldungen im Radio, Internet oder über die Warn-App NINA.

Bei Aufenthalt im Freien:

  • Achten Sie auf Durchsagen von Polizei oder Feuerwehr.
  • Bewegen Sie sich möglichst quer zur Windrichtung, atmen Sie möglichst durch einen Atemschutz, zumindest durch ein Taschentuch.
  • Suchen Sie das nächste geschlossene Gebäude auf.
  • Wenn Sie bereits mit Gefahrstoffen in Berührung gekommen sind, wechseln Sie beim Betreten des Gebäudes Oberbekleidung und Schuhe.
  • Verpacken Sie verschmutzte Oberbekleidung und Schuhe in Plastikbeuteln und platzieren Sie diese außerhalb des Wohnbereichs, sofern möglich vor dem Gebäude.
  • Waschen Sie sich zuerst gründlich die Hände, dann Gesicht und Haare, ebenso Nase und Ohren mit Wasser und Seife.
  • Im Falle der Freisetzung biologischer Stoffe ist zusätzlich eine Händedesinfektion zu empfehlen.
  • Befolgen Sie die Hinweise zum Aufenthalt in Gebäuden.

Bei Aufenthalt im Auto:

  • Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
  • Hören Sie Radio (UKW, Regionalsender) und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte.
  • Suchen Sie das nächste geschlossene Gebäude auf, wenn die Behörden und Einsatzkräfte keine gegenteilige Anweisung erteilen. Erbitten Sie Einlass und beachten Sie dort die Hinweise zum Aufenthalt in Gebäuden.

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